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Artikel 3 · BT-Drs. 19/8285 · S. 117

Zu Artikel 3 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Hier wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Feststellung der Gleichwertigkeit in einem nicht
reglementierten Beruf beantragen, die Möglichkeit einer vollelektroni-schen Antragstellung und Verfahrensab-
wicklung eingeräumt. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit der – noch einzurichtenden – Zentralen
Servicestelle Anerkennung. Gleichzeitig wird der Verpflichtung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Rechnung
getragen, bis zum Jahr 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Bei Zweifeln an den elektronisch übersandten Unterlagen hat die zuständige Stelle die Möglichkeit, Nachweise
in Papierform zu verlangen.
Drucksache 19/8285 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Hier wird auch Antragstellerinnen und Antragstellern mit Qualifikationen im nicht reglementierten Bereich die
Möglichkeit der Antragstellung und Verfahrensabwicklung über die Serviceportale der Einheitlichen Ansprech-
partner eingeräumt. Dies war bisher nach § 13 Absatz 6 BQFG nur für reglementierte Berufe möglich. Auch das
ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des OZG.
Zu Nummer 3
Hier wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller in reglementierten Berufen die Möglichkeit einer voll-
elektronischen Antragstellung und Verfahrensabwicklung eingeräumt. Bisher konnten nur Unterlagen elektro-
nisch übermittelt werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem weiteren Vertragsstaat
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt worden waren. Die Ausdeh-
nung auf Unterlagen aus Drittstaaten ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit der – noch einzurichtenden –
Zentralen Servicestel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.346 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8285, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 346.164–350.510 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert f9558c69130749cc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP