Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/8285 · S. 117
Zu Artikel 3 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes) Zu Nummer 1 Hier wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Feststellung der Gleichwertigkeit in einem nicht reglementierten Beruf beantragen, die Möglichkeit einer vollelektroni-schen Antragstellung und Verfahrensab- wicklung eingeräumt. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit der – noch einzurichtenden – Zentralen Servicestelle Anerkennung. Gleichzeitig wird der Verpflichtung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Rechnung getragen, bis zum Jahr 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bei Zweifeln an den elektronisch übersandten Unterlagen hat die zuständige Stelle die Möglichkeit, Nachweise in Papierform zu verlangen. Drucksache 19/8285 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 Hier wird auch Antragstellerinnen und Antragstellern mit Qualifikationen im nicht reglementierten Bereich die Möglichkeit der Antragstellung und Verfahrensabwicklung über die Serviceportale der Einheitlichen Ansprech- partner eingeräumt. Dies war bisher nach § 13 Absatz 6 BQFG nur für reglementierte Berufe möglich. Auch das ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des OZG. Zu Nummer 3 Hier wird für alle Antragstellerinnen und Antragsteller in reglementierten Berufen die Möglichkeit einer voll- elektronischen Antragstellung und Verfahrensabwicklung eingeräumt. Bisher konnten nur Unterlagen elektro- nisch übermittelt werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt worden waren. Die Ausdeh- nung auf Unterlagen aus Drittstaaten ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit der – noch einzurichtenden – Zentralen Servicestel
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.346 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/8285, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 346.164–350.510 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert f9558c69130749cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP