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Artikel 2 · BT-Drs. 19/8285 · S. 116

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Über die Beschäftigungsmöglichkeiten von Ausländerinnen und Ausländern auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu
beraten, gehört bereits jetzt zum Aufgabenfeld der BA. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/8285
(ZAV) ist ein wesentlicher Akteur, wenn es um die Vermittlung und Anwerbung von Fachkräften aus dem Aus-
land geht. Zukünftig gewinnt das Thema durch dieses Gesetz weiter an Bedeutung.
Hierzu wird in § 30 Nummer 1 SGB III klargestellt, dass die BA Beratung über die Möglichkeiten der Anerken-
nung ausländischer Berufsabschlüsse anzubieten hat. Aus der Anerkennungsberatung können sich für ausländi-
sche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Anerkennung verbundene notwendige Qualifizierungsmaß-
nahmen ergeben. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung selbst wird bisher noch durch das Netzwerk
Integration durch Qualifizierung („IQ-Netzwerk“) erbracht. Dieses zeitlich befristete und aus Mitteln des Euro-
päischen Sozialfonds finanzierte Förderprogramm kann jedoch eine dauerhafte, strukturell angelegte flächende-
ckende Beratung nicht gewährleisten.
Die hier aufgeführte Beratung kann auch durch eine Verweisberatung erfolgen.
Zu Nummer 2
Ergänzend zur Klarstellung in § 30 Nummer 1 SGB III wird in § 34 Absatz 1 Nummer 2 SGB III klargestellt,
dass Arbeitsmarktberatung der BA auch beinhaltet, Arbeitgeber über die Möglichkeiten der Beschäftigung von
Fachkräften aus dem Ausland zu informieren. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation in
Deutschland. Dazu gehören die Potenziale der europäischen Freizügigkeit genauso wie die Fachkräfteeinwande-
rung aus Drittstaaten.
Die hier aufgeführte Beratung kann auch durch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.609 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8285, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 343.555–346.164 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert f9558c69130749cc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP