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Artikel 4 · BT-Drs. 19/8037 · S. 43
Zu Artikel 4 (Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 Redaktionelle Änderungen der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 § 1b Absatz 2 Satz 4 Mit Änderung der Biomasseverordnung zum 1. Januar 2017 gelten Ablaugen der Zellstoffherstellung nicht mehr als Biomasse, was aufgrund des dynamischen Verweises in § 1b Absatz 2 Satz 1 dazu führte, dass Strom, der aus Ablaugen der Zellstoffherstellung erzeugt wurde, nicht mehr nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes von der Steuer befreit werden konnte. Ziel der Anpassung der Biomasseverordnung war jedoch nicht, eine Stromsteuer- befreiung für entsprechende Bestandsanlagen generell auszuschließen. Der neue § 1b Absatz 2 Satz 4 stellt nun- mehr klar, dass für diese Anlagen grundsätzlich eine Stromsteuerbefreiung möglich sein soll. Zu Nummer 3 § 1d Redaktionelle Änderungen; Folgeänderung zu § 2a des Gesetzes. Zu Nummer 4 § 1e Redaktionelle Änderung; Folgeänderung zu § 2a des Gesetzes. Drucksache 19/8037 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 5 § 2 Absatz 2 Nummer 4 und 5 Die bisher bei der Beantragung einer Versorgererlaubnis vorzulegenden Betriebserklärungen zu Stromerzeu- gungsanlagen im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 des Gesetzes sind künftig im Rahmen der Erlaubniserteilung zu § 9 StromStG (vgl. § 8 StromStV) abzugeben und daher nicht mehr Bestandteil des § 2 StromStV. Zu Zwecken der steuerlichen Überwachung ist bei Beantragung von Versorgererlaubnissen künftig eine Beschrei- bung der Batteriespeicher im Sinne des § 5 Absatz 4 des Gesetzes und deren Nutzung abzugeben. Zu Nummer 6 § 3 Absatz 1 Satz 2 Der Satz ist im Rahmen der Dritten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchfüh- rungsverordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 84 ff.) versehentlich gestrichen w
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.032 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/8037, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.167–123.199 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 4f9367463a3662bd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP