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Artikel 7 · BT-Drs. 19/8005 · S. 65

Zu Artikel 7 (Änderung des Pfandbriefgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Pfandbriefgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
Die Deckungsfähigkeit der in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Schuldtitel ergibt sich in Bezug auf das
Vereinigte Königreich derzeit noch aus dessen Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Mit Wirksamwerden
des durch das Vereinigte Königreich erklärten Austritts scheidet dieses zum 30. März 2019 aus der Europäischen
Union aus. Mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum
wäre der Verlust der Deckungsfähigkeit der in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Schuldtitel verbunden.
Allein die Tatsache des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union rechtfertigt jedoch für
sich genommen nicht den Ausschluss weiterer Deckungsfähigkeit in Bezug auf dessen Schuldtitel. Es erscheint
vielmehr grundsätzlich sachgerecht, in den pfandbriefrechtlichen Normen, in denen neben Mitgliedstaaten der
Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum na-
mentlich weitere Einzelstaaten (die Schweiz, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan) und ge-
gebenenfalls deren unterstaatliche Stellen als deckungsfähige Adressen zugelassen sind, auch das Vereinigte Kö-
nigreich aufzunehmen. Soweit in den Nummern 2 und 3 des § 4 Absatz 1 Satz 2 an die „unter Nummer 1 bezeich-
neten Stellen“ bzw. an die „in Nummer 1 genannten Staaten“ angeknüpft wird, wirkt die Änderung auch soweit.

Zu Nummer 2 (§ 13 Absatz 1 Satz 2)
Auch die Deckungsfähigkeit von Forderungen, die durch Grundpfandrechte an im Vereinigten Königreich bele-
genen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten besichert sind, würde, da die entsprechende Deckungs-
vorschrift § 13 Absatz 1 Satz 2 ebenfalls hieran anknüp

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.867 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8005, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 230.433–235.300 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ee19bf88d435be74….

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