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Artikel 3 · BT-Drs. 19/8005 · S. 61
Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Überschrift wegen der Neunummerierung der einschlägigen Vorschrift des WpPG. Zu Nummer 2 (§ 6) Zu Buchstabe a Der Halbsatz in Absatz 2 Satz 4 wird hier gestrichen, da er in § 6 Absatz 2c WpPG-E integriert wird. Satz 5 wird gestrichen, da er als eigener Absatz 2d des § 6 WpPG-E ausgestaltet wird. Zu Buchstabe b (Absätze 2a bis 2d neu) § 6 Absatz 2a Satz 1 WpHG-E dient der Ausführung von Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 Buchstabe d Alternative 2 und Buchstabe g der EU-Prospektverordnung. Diese Vorschriften sind ihrer Rechtsfolge nach nicht im WpPG, sondern im WpHG umzusetzen. Das Anknüpfen an einen „hinreichend begründeten Verdacht“, wie es in der EU-Prospektverordnung formuliert ist, anstatt an „Anhaltspunkte“ entspricht dabei dem schon in § 18 Absatz 4 WpPG-E verfolgten Ansatz. Hinsichtlich der Adressaten von Anordnungen ist auf die Betreiber von geregelten Märkten, MTFs beziehungsweise OTFs abzustellen. Märkte und Handelssysteme besitzen als solche keine Rechtspersönlichkeit, so dass an sie auch keine Anordnungen ergehen können. Die deutsche Fassung der EU-Prospektverordnung zählt die OTFs nicht zu den Adressaten, insoweit wird hier der englischen Fassung ge- folgt, weil die OTFs im Tatbestand jedenfalls erwähnt sind. Absatz 2a Satz 2 dient der Ausführung von Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 Buchstabe h der EU-Pros- pektverordnung. Mit dem Verweis auf die in Satz 1 aufgeführten Vorschriften sind sowohl die allgemeinen Ver- weise auf die angesprochenen Regelungsmaterien gemeint, als auch die speziell angesprochenen Normen (wie zum Beispiel Artikel 20 der EU-Prospektverordnung). Absatz 2a Satz 3 dient der Ausführung von
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/8005, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 215.068–224.069 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ee19bf88d435be74….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP