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Artikel 2 · BT-Drs. 19/7886 · S. 30

Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Buchstabe a stellt den Versuch eines Subventionsbetrugs nach § 264 Absatz 1 Nummer 2 StGB (zweckwidrige
Verwendung) unter Strafe und setzt Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2
der Richtlinie um. Zukünftig soll somit auch bestraft werden, wer versucht, einen ihm im Hinblick auf eine Sub-
vention gewährten Gegenstand oder eine ihm gewährte Geldleistung entgegen einer Verwendungsbeschränkung
zu verwenden.

Buchstabe b bis d enthalten Folgeänderungen.
Buchstabe e enthält ebenfalls eine Folgeänderung und ersetzt in der Subventionsdefinition des bisherigen Absat-
zes 7 Nummer 2 „Europäischen Gemeinschaften“ durch „Europäischen Union“, die mit dem Vertrag von Lissa-
bon an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist. Die Europäische Atomgemeinschaft, die zuvor
zusammen mit der bisherigen Europäischen Gemeinschaft die Europäischen Gemeinschaften gebildet hatte, ist
bestehen geblieben und wird von dem Begriff „Europäische Union“ mitumfasst.
Buchstabe f sieht vor, dass sich die Subventionserheblichkeit einer Tatsache nach dem bisherigen Absatz 8 Num-
mer 2 zukünftig nicht nur aus einem Gesetz, sondern auch aus einem Subventionsvertrag ergeben kann. Nach der
geltenden Regelung setzt die Subventionserheblichkeit einer Tatsache voraus, dass ein Gesetz die Bewilligung,
Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder Belassung der Subvention von ihr abhängig macht. Fehlt es
an einer solchen gesetzlichen Regelung, so ist jedenfalls zweifelhaft, ob sie durch einen Subventionsvertrag ersetzt
werden kann, der stattdessen Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder Belassung regelt
(Tiedemann, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage 2012, § 264 StGB Rn. 17; Woh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.421 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/7886, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 122.374–126.795 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3f7aaad601c0459d….

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