Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/7839 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit dieser Vorschrift wird die Begriffsdefinition der Freiwilligen im Sinne des BFDG um die Freiwilligen erwei- tert, die bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einen Teilzeit-BFD leisten können. Wie im Allgemeinen Teil ausgeführt, soll sich das berechtigte Interesse an der Auslegung des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgeset- zes (BBiG) orientieren. Im Einzelfall sollen darüber hinaus insbesondere auch Fallkonstellationen wie zum Bei- spiel die zeitlich mit einem Vollzeit-Freiwilligendienst kollidierende Wahrnehmung von arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten oder die Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthalts- gesetz parallel zu einem Freiwilligendienst Berücksichtigung finden. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Streichung, da der Klammerzusatz nicht erforderlich ist. In allen anderen Bundesgesetzen außer dem BFDG und dem JFDG wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ohne eine Verweisung auf das SGB VI erwähnt. Zu Doppelbuchstabe bb Folgeänderung zur Aufhebung von § 2 Nummer 4 Buchstabe d BFDG. Zu Doppelbuchstabe cc Folgeänderung zur Aufhebung von § 2 Nummer 4 Buchstabe d BFDG. Drucksache 19/7839 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch wenn sicherzustellen ist, dass Teilzeitfreiwilligendienstleistende im Vergleich zu Vollzeitfreiwilligendienst- leistenden hinsichtlich des Taschengeldes keine Besserstellung erfahren sollen, soll mit der Streichung des Wortes „anteilig“ eine zu starke Parallele zu einer entgeltlichen Beschäftigung, die in einer streng am Beschäftigungsum- fang orientierten Kürzung gesehen werden könnte, vermieden werden. Zu Doppe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.886 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/7839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.242–27.128 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5d7639ddf576b5be….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP