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Artikel 9 · BT-Drs. 19/7375 · S. 90

Zu Artikel 9 (Änderung der Raumordnungsverordnung)

Zu Artikel 9 (Änderung der Raumordnungsverordnung)
Durch die Änderung der Raumordnungsverordnung werden bestimmte Konstellationen von der „Soll“-Vorschrift
zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ausgenommen. Die Herausnahme aus der Soll-Vorschrift führt
dazu, dass die zuständige Behörde für diese Konstellation wieder das volle Ermessen hat. Die Konstellationen
entsprechen den Konstellationen des neueingeführten Verzichts auf Bundesfachplanung nach § 5a Absätze 1 und
2 NABEG (Ersatzneubau, Parallelneubau, Neubau unter weit überwiegender Nutzung der Bestandstrasse). Die
Begrifflichkeiten sind gleich auszulegen. Das Raumordnungsverfahren wird in diesen Konstellationen, in denen
die Errichtung der Leitung mit engem Bezug zu einer Bestandstrasse erfolgt, nicht als gleichermaßen notwendig
eingestuft, wie beim Neubau „auf der grünen Wiese“. Denn bei Ersatzneubau gibt die Bestandstrasse regelmäßig
einen raumverträglichen Verlauf vor und beim Parallelneubau und beim Neubau unter weit überwiegender Nut-
zung der Bestandstrasse kann dies der Fall sein. Dementsprechend ist das Ermessen nicht dahingehend einge-
schränkt, dass ein Raumordnungsverfahren – sofern Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung vorliegt –
durchgeführt werden soll. Bei der Ausübung des Ermessens ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl
der bestehenden Leitungen älter als die europäischen Vorgaben der UVP-Richtlinie sowie der Naturschutzricht-
linien ist. Teilweise waren Leitungen zum Zeitpunkt der Errichtung nicht genehmigungsbedürftig, so dass sie
keiner entsprechenden präventiven umweltrechtlichen und raumordnerischen Kontrolle unterlagen. Die entspre-
chenden Belange des Umweltrechts, insbesondere des aktuellen Naturschutzrechts, einschließlich des Gebiets-
und Artenschutzes wurden dah

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.883 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 315.806–317.689 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….

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