Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 21 · BT-Drs. 19/7375 · S. 94
Zu Artikel 21 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 21 (Inkrafttreten) Die Regeln des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Netzausbau treten nach Absatz 1 am Tag nach Verkündung in Kraft, um die Beschleunigungsmöglichkeiten auch in den lau- fenden Genehmigungsverfahren sofort nutzen zu können. Für die Einführung des gesamtoptimierten Redispatch samt Überführung des Einspeisemanagements ins Energie- wirtschaftsgesetz und die daraus resultierenden Änderungen im EEG, KWKG, Messstellenbetriebsgesetz, in der StromNZV, in der Netzreserveverordnung, in der SINTEG-Verordnung, in der Erneuerbare-Energien-Ausfüh- rungsverordnung, in der Erneuerbare-Energien-Verordnung, in der Grenzüberschreitende Erneuerbare-Energien- Verordnung und in der KWK-Ausschreibungsverordnung ist nach Absatz 2 eine Übergangsphase bis zum 1. Ok- tober 2020 vorgesehen. Die Änderungen erfordern erhebliche Anpassungen in der Praxis. Daher treten die ent- sprechenden Regelungen zeitgleich zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Die Verordnungsermächtigung nach § 13i EnWG sowie die Festlegungsbefugnisse der Bundesnetzagentur nach § 13j EnWG zur Konkretisierung des Rechtsrahmens für das gesamtoptimierte Redispatch treten hingegen eben- falls bereits am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, damit Regelungen im Rahmen einer Verord- nung sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur auch bereits vor dem Inkrafttreten der übrigen Regelungen erfolgen können. Absatz 3 folgt Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, wonach Regelungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/7375 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Beschle
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.130 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 333.242–352.372 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP