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Artikel 14 · BT-Drs. 19/7375 · S. 92
Zu Artikel 14 (Änderung der Stromnetzzugangsverordnung)
Zu Artikel 14 (Änderung der Stromnetzzugangsverordnung) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung, mit der § 11a in der Inhaltsübersicht ergänzt wird. Zu Nummer 2 Der neue § 11a StromNZV regelt die Umsetzung des energetischen und bilanziellen Ausgleichs für Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 Satz 2 EnWG. Absatz 1 verpflichtet die verantwortlichen Netzbetreiber, die Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 Satz 2 (i. V. m. § 14 Absatz 1 oder 1c) EnWG durchführen oder nachgelagerte Netzbetreiber zu solchen Maßnahmen nach § 14 Absatz 1c EnWG auffordern, einen gesonderten Bilanzkreis nur für diesen Zweck zu führen. Es handelt sich nicht Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/7375 um eine höchstpersönliche Pflicht. Der Netzbetreiber kann also einen Dienstleister – der auch ein anderer Netz- betreiber sein kann – mit der Führung des Bilanzkreises vertraglich beauftragen. Daneben besteht auch die Mög- lichkeit, den Bilanzkreis als Unterbilanzkreis einem anderen Bilanzkreis zuzuordnen. Absatz 2 stellt sicher, dass der verantwortliche Netzbetreiber den energetischen und bilanziellen Ausgleich für Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 Satz 2 (i. V. m. § 14 Absatz 1 oder 1c) EnWG ausschließlich über diesen spezi- ellen Bilanzkreis vornimmt und den Bilanzkreis nicht zu anderen Zwecken nutzt. Sowohl der bilanzielle Aus- gleich gegenüber einem Bilanzkreisverantwortlichen nach § 13a Absatz 1a EnWG als auch bilanzielle Ersatzleis- tungen gegenüber einem nachgelagerten Netzbetreiber nach § 14 Absatz 1c EnWG müssen über diesen Bilanz- kreis erfolgen. In der Regel erfolgt der energetische Ausgleich dadurch, dass die Maßnahme energetisch neutral durchgeführt wird, ggf. in Zusammenarbeit mehrerer Netzbetreiber. Soweit dies nicht sinnvoll ist – z. B. beim spannungsbe- dingten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.120 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 327.936–330.056 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP