Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 19/7375 · S. 90
Zu Artikel 10 (Änderung der Stromnetzentgeltverordnung)
Zu Artikel 10 (Änderung der Stromnetzentgeltverordnung) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht wird aufgrund des neu eingefügten § 5a angepasst. Zu Nummer 2 Der neu eingefügte § 5a StromNEV dient der Anerkennung von Zahlungen der Betreiber von Übertragungsnetzen an Grundstückseigentümer zur Erhöhung der Akzeptanz des notwendigen Netzausbaus und damit zur Beschleu- nigung der Verfahren. Die Regelung ist auf Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit dem Leitungsbau im Bereich der Übertragungsnetze beschränkt. Sie ist auf die Entschädigungspraxis in anderen Netzbereichen nicht übertragbar. Beim Leitungsbau im Höchstspannungsnetz müssen vielfach landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für die Verlegung von Erdkabeln, für Leitungsüberspannungen und für Maststandorte genutzt werden. Bei der Verlegung von Erdkabeln auf fremden Grundstücken oder bei deren Überspannung mit Freileitungen reicht in der Regel eine dingliche Sicherung im Grundbuch aus. Ein Entzug des Eigentums ist nicht erforderlich. Es ist lediglich sicherzustellen, dass das Recht des Betreibers von Übertragungsnetzen, die Inanspruchnahme ei- nes Grundstücks auf Dauer vornehmen zu dürfen, im Grundbuch gesichert wird oder eine vergleichbare vertrag- liche Sicherung besteht. Bereits heute setzt sich die Entschädigungszahlung im Wesentlichen aus den drei Kom- ponenten Dienstbarkeitsentschädigung, Beschleunigungszuschlag und Aufwandsentschädigung zusammen. Die Kosten werden im Umfang effizienter Kosten von der BNetzA anerkannt. Die Neuregelung übernimmt die beste- hende Struktur und schafft die Grundlage für eine bundeseinheitliche Entschädigungspraxis für den Ausbau des Übertragungsnetzes nach dem BBPlG und dem EnLAG. Zudem regelt sie den Umgang in den Netzkosten. Absatz 1 regelt, unter welchen Vorauss
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.667 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 317.689–326.356 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP