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Artikel 5 · BT-Drs. 19/6337 · S. 148

Zu Artikel 5 (Änderung § 11 des Aufwendungsausgleichsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung § 11 des Aufwendungsausgleichsgesetzes)
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nach § 219 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX) sind Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und zur Einglie-
derung in das Arbeitsleben. Sie haben denjenigen Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere der
Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden
können, u. a. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen
Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich solcher an-
erkannten Werkstätten stehen nach § 221 Absatz 1 SGB IX, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstät-
ten in einem besonderen arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und erhalten statt eines Arbeitsvertrages einen
Werkstattvertrag. Diese Rechtsverhältnisse sind nicht mit einem Arbeitsvertrag nach § 611 BGB vergleichbar.
Eine Teilnahme der Werkstätten für behinderte Menschen an den Umlageverfahren nach dem AAG ist daher
insoweit nicht erforderlich.
Durch die Regelung wird klargestellt, dass arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnisse von Menschen mit Behinde-
rungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten nach § 221 Absatz 1 SGB IX nicht an den Umlageverfahren
nach dem AAG teilnehmen. Damit wird eine in der Praxis über viele Jahre erfolgte Auslegung zum Anwendungs-
bereich dieses Gesetzes nachvollzogen, die diese arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisse vom Anwendungs-
bereich ausnimmt.
Unabhängig von der Teilnahme am Umlageverfahren ist über bestehende gesetzliche Regelungen sichergestellt,
dass Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten in arbeitnehmerähnl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.077 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/6337, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 590.718–592.795 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e4af39c3b358658b….

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