Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/6337 · S. 147
Zu Artikel 3 (Änderung § 11 des Bundesvertriebenengesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung § 11 des Bundesvertriebenengesetzes) Mit den Änderungen werden das Verfahren zur Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Spätaussiedler durch den Bund abgeschafft und ein Krankenkassenwahlrecht für berechtigte Spätaussiedler eingeführt sowie mehrere Rechtsbereinigungen durchgeführt. Zu Nummer 1 Spätaussiedler haben seit dem Jahr 2005 Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Die Gewährung von Lohnersatzleistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz ist insoweit nicht mehr erforderlich. Der Anspruch auf die Leistungen Krankengeld und Mutterschaftsgeld wird daher gestrichen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeregelung zur Streichung des Anspruchs auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld in Absatz 2. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Bereinigung einer gegenstandslos gewordenen Ausnahmeregelung. Die Eingliederungs- hilfe für Spätaussiedler wurde bereits im Jahr 1999 gestrichen. Eine Ausnahmereglung für Bezieher von Einglie- derungshilfe ist daher nicht mehr erforderlich. Zu Nummer 3 Es handelt sich um eine Folgeregelung zur Streichung des Anspruchs auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld in Absatz 2. Zu Nummer 4 Spätaussiedler, die Anspruch auf Leistungen bei Krankheit nach § 11 haben, können künftig die Krankenkasse, die die Leistungen erbringt, frei wählen. Die Leistungen an die berechtigten Spätaussiedler werden nicht mehr wie bisher regelmäßig durch die für den Wohnort der Berechtigten zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse gewährt. Zu Nummer 5 Sowohl die Fallzahlen als auch die Höhe der zu erstattenden Aufwendungen nach § 11 Absatz 6 sind seit mehreren Jahren auf niedrigem Niveau. Ein wesentlicher Anstieg der zu erstattenden Aufwendungen ist nicht mehr zu er- warten. Aussiedler ha
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.594 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/6337, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 585.808–589.402 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e4af39c3b358658b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP