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Artikel 1 · BT-Drs. 19/6335 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zur Umsetzung des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“
konkretisiert die vorgesehene Ergänzung des § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um einen neuen Ab-
satz 4a die Verhältnismäßigkeit von Anordnungen von Verkehrsverboten nach dem Bundes-Immissionsschutz-
gesetz wegen der Überschreitung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid und die hierbei für Fahrzeuge
mit bestimmten Schadstoffklassen bundesweit einheitlich gebotenen Ausnahmen.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt, dass Verkehrsverbote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wegen
der Überschreitung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der
Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird, in der Regel nicht er-
forderlich sind. In Gebieten, in denen der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter
Luft nicht überschritten wird, ist gemäß dem „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mo-
bilität in unseren Städten“ in der Regel davon auszugehen, dass die europarechtlich geforderte schnellstmögliche
Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwerts auch ohne die Anordnung von Verkehrsverboten sichergestellt werden
kann.
In Gebieten, in denen die Stickstoffdioxidbelastung den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jah-
resmittel nicht überschreitet, ist davon auszugehen, dass der Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid aufgrund
der Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits beschlossen hat, gemäß den Vorgaben der Richtlinie
2008/50/EG eingehalten wird. So wird eine Stickstoffdioxidminderung insbesondere durch folgende bereits um-
gesetzte bzw. geplante Maßnahmen erreicht:
    Softwareupdates,
    Maßnah

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.121 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/6335, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.194–25.315 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 2e144c410bd25d0a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP