Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/6334 · S. 14
Zu Artikel 1:
Zu Artikel 1: Um datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen, muss der Zweck der Verwendung von personenbezogenen Daten gesetzlich bestimmt sein. Die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherten Informationen umfassen neben Fahrzeugdaten auch Halterdaten. § 35 Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält bisher bereits die Rechtsgrundlage dafür, dass den für die Verfolgung von Straßenverkehrszuwiderhandlungen zuständigen Behörden die Daten des ZFZR zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten übermittelt werden dürfen. Diese Rechtsgrundlage soll nun auch für den Vollzug von aufgrund des § 40 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordneten oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung und der Bevölkerung vor Abgasen ergangenen Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erweitert werden (§ 35 Abs. 1 Nr. 18 -neu- StVG). Bei der Formulierung des Abrufgrundes war zu berücksichtigen, dass der Abruf stets stattfinden können soll, wenn ein Verkehrsverbot oder eine Verkehrsbeschränkung aufgrund von § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnet worden ist. Des Weiteren können entsprechende Beschränkungen und Verbote unmittelbar aufgrund der gefahrenabwehrrechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts zum Schutz der Wohnbevölkerung oder der Bevölkerung vor Abgasen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO) ergehen. Diese Beschränkungen und Verbote werden gegenüber dem Normadressaten durch ein Verkehrszeichen zum Ausdruck gebracht. Ein Verstoß gegen eine solche Verkehrsbeschränkung oder ein solches Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 –
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.573 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/6334, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.186–24.759 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a1b59298e772a464….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP