Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 19/5523 · S. 122
Zu Artikel 12 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung)
Zu Artikel 12 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Änderung ist eine Folgeänderung aus der Überführung des Einspeisemanagements ins Energiewirtschaftsge- setz. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Absatz 1a des Energie- wirtschaftsgesetzes, der bei der Abregelung von EE-Anlagen mit Einspeisevergütung an den bilanzkreisverant- wortlichen Anschlussnetzbetreiber zu leisten ist, im weiteren EEG-Wälzungs- und Vermarktungsmechanismus mit abgebildet wird. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung, siehe dazu Buchstabe a. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Änderung ist eine Folgeänderung aus der Überführung des Einspeisemanagements ins Energiewirtschaftsge- setz. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Absatz 1a des Energie- wirtschaftsgesetzes, der bei der Abregelung von EE-Anlagen mit Einspeisevergütung an den bilanzkreisverant- wortlichen Anschlussnetzbetreiber zu leisten ist, im weiteren EEG-Wälzungs- und Vermarktungsmechanismus mit abgebildet wird. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung, siehe dazu Buchstabe a.
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Herkunft
BT-Drs. 19/5523, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 472.821–474.011 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert e313249921e6bf1d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP