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Artikel 12 · BT-Drs. 19/5523 · S. 122

Zu Artikel 12 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung)

Zu Artikel 12 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung ist eine Folgeänderung aus der Überführung des Einspeisemanagements ins Energiewirtschaftsge-
setz. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Absatz 1a des Energie-
wirtschaftsgesetzes, der bei der Abregelung von EE-Anlagen mit Einspeisevergütung an den bilanzkreisverant-
wortlichen Anschlussnetzbetreiber zu leisten ist, im weiteren EEG-Wälzungs- und Vermarktungsmechanismus
mit abgebildet wird.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung, siehe dazu Buchstabe a.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Änderung ist eine Folgeänderung aus der Überführung des Einspeisemanagements ins Energiewirtschaftsge-
setz. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Absatz 1a des Energie-
wirtschaftsgesetzes, der bei der Abregelung von EE-Anlagen mit Einspeisevergütung an den bilanzkreisverant-
wortlichen Anschlussnetzbetreiber zu leisten ist, im weiteren EEG-Wälzungs- und Vermarktungsmechanismus
mit abgebildet wird.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung, siehe dazu Buchstabe a.

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Herkunft

BT-Drs. 19/5523, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 472.821–474.011 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert e313249921e6bf1d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP