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Artikel 1 · BT-Drs. 19/5421 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a (§ 2 Absatz 19 und 20)
Die Begriffe „Netze des Regionalverkehrs“ und „Regionalbahnen“ werden aus dem Allgemeinen Eisenbahnge-
setz gestrichen, weil die deutschen Fassungen der Richtlinie 2004/49/EG und 2008/57/EG die Begriffe „Regio-
nalbahnen“ bzw. „Regionalbahnsysteme“ seit der Berichtigung vom 22.4.2015 (ABl. L 103 vom 22.4.2015,
S. 11) nicht mehr vorsehen. Die Definitionen sind somit entbehrlich.
Zu Buchstabe b (§ 2 Absatz 19 bis 21)
Als Folgeänderung zur Streichung der bisherigen Definitionen in Absatz 19 und 20 werden die bisherigen Ab-
sätze 21 bis 23 die neuen Absätze 19 bis 21.
Zu Nummer 2 (§§ 2b und 2c)
Der Begriff „übergeordnetes Netz“ wird neu in das Allgemeine Eisenbahngesetz eingeführt. Er dient der Um-
schreibung derjenigen Eisenbahninfrastrukturen, für die die europäischen Vorschriften Anwendung finden. Der
neue Begriff umfasst nach § 2b Absatz 1 grundsätzlich das gesamte regelspurige Eisenbahnnetz. Hiervon sind
Ausnahmen vorgesehen. Diese entsprechen Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2008/57/EG und Artikel 2 Ab-
satz 2 der Richtlinie 2004/49/EG, die die Ausnahmemöglichkeiten vom Anwendungsbereich der Richtlinien
2008/57/EG und 2004/49/EG enthalten. Diese Ausnahmen entsprechen auch den Regelungen aus dem 4. Eisen-
bahnpaket (Artikel 1 Absatz 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 und Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Richtlinie
(EU) 2016/798, mit denen die Richtlinien 2008/57/EG und 2004/49/EG neu gefasst wurden. Um eine weitere
Gesetzesänderung nach kurzer Zeit zu vermeiden, werden die Bestimmungen zum Anwendungsbereich aus dem
4. Eisenbahnpaket bereits vor dessen umfassender Umsetzung herangezogen. Aufgegriffen werden in Absatz 1
die europäischen Regelungen, die sich au

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.698 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/5421, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.359–64.057 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert c319514d19612301….

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