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Artikel 3 · BT-Drs. 19/4948 · S. 29

Zu Artikel 3 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Die Neuregelungen in den Sätzen 4 und 5 tragen dem Umstand Rechnung, dass erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte auch in den Beratungsauftrag der BA nach dem SGB III einbezogen sind, der mit diesem Gesetz in den
Bereichen Weiterbildung und Qualifizierung nochmals hervorgehoben und gestärkt wird. Die Beratungspflichten
der Jobcenter im Zusammenhang mit ihrer Förderverantwortung nach § 14 Absatz 2 SGB II bleiben daneben be-
stehen. Im Hinblick auf die hierdurch begründete Schnittstelle wird der in den §§ 18, 18a SGB II normierte Auf-
trag der Zusammenarbeit zwischen beiden Rechtskreisen für den Bereich der Beratung nochmals präzisiert. Satz 4
stellt insoweit klar, dass die Jobcenter bei der Gestaltung ihres Beratungskonzepts auch Beratungsleistungen be-
rücksichtigen sollen, die die Leistungsberechtigten von den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III erhalten ha-
ben. Durch den neuen Satz 5 werden die Jobcenter zugleich verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihres Beratungs-
auftrags eng mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der BA zusammenzuarbeiten. Hierdurch
soll auch vermieden werden, dass Doppelstrukturen im SGB II entstehen. Die Neuregelungen berücksichtigen
damit die Stärkung des Beratungsauftrages der BA auch gegenüber dem SGB II und den sich daraus ergebenden,
rechtskreisübergreifenden Abstimmungsbedarf. Die Förderverantwortung der Jobcenter für die erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nach dem SGB II lassen sie dabei unberührt. Insbesondere besteht für die Jobcenter keine
Bindung an die Ergebnisse der Beratungen durch die Agenturen für Arbeit. Die Entscheidung über die individuelle
Förderleistung für die von ihnen betreuten Personen trifft auch weiterhin ausschließlich das Jobce

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.405 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4948, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.412–98.817 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert e93d0ea74ba1b1e7….

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