Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/4947 · S. 29
Zu Artikel 2 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Satz 1 des dem § 22 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) angefügten Absatzes 4 konkretisiert die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79 a SGB VIII spezifisch für Leistungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 SGB VIII unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung des Förderungsauftrags nach § 22 Absatz 3 SGB VIII. Satz 2 macht deutlich, dass die Länder einen eigenständigen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl bzw. Regelung erforderlicher Handlungsfelder und Handlungsziele sowie konkreter darauf bezogener Maßnahmen, die sich aus landesspezifischen Qualitätsentwicklungsbedarfen ergeben, haben. Diese möglichen Handlungsfelder und -ziele werden in § 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (Artikel 1) konkretisiert. § 79a SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung. § 22 Absatz 4 SGB VIII konkretisiert dies im Hinblick auf die Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kinderta- gesbetreuung). Hierzu können sowohl die in § 2 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz dargelegten Drucksache 19/4947 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung genutzt werden als auch bereits ergriffene Maßnahmen zur Umsetzung des Förderauftrages weiterentwickelt werden. Zu Nummer 2 Kostenbeiträge für die frühkindliche Förderung nach § 90 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII („Elternbeiträge“) kön- nen eine Hürde darstellen, die Eltern davon abhält, ihr Kind in eine Tageseinrichtung zu geben (vgl. Meiner- Teubner, C. (20
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.515 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4947, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 99.246–106.761 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a390dfa2448b578d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP