Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/4728 · S. 20
Zu Artikel 2 (Änderung des Milch- und Margarinegesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Milch- und Margarinegesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a) Durch Nummer 1 Buchstabe a und b wird der Verweis auf die seit 1. Januar 2014 geltende Verord- nung (EU) Nr. 1308/2013, die die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 ersetzt hat, umgestellt. Zu Nummer 2 (§ 3 Absatz 1 Satz 1) Die Streichung des Satzteils durch Nummer 2 stellt eine Folgeänderung der bereits 2013 erfolgten Streichung der Einvernehmensklausel in § 4 Absatz 2 Satz 1 dar. Zu Nummer 3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1) Ein Einvernehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Erteilung von Aus- nahmegenehmigungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Milch- und Margarinegesetzes ist nicht mehr erforderlich, da rein milchproduktbezogene – vor allem die Zu- sammensetzung und Gütemerkmale von Milchprodukte betreffende – Gründe bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen im Vordergrund stehen. Zu Nummer 4 (§ 4a) Der sogenannte negative Bezeichnungsschutz fand bislang nur über die Übergangsbestimmung des § 1 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futter- mittelrecht Anwendung. Angesichts der Bedeutung des Bezeichnungsschutzes ist es notwendig, die seit 2005 bestehende Übergangsregelung durch dauerhaftes Recht abzulösen. Satz 1 überführt den negativen Bezeichnungsschutz in das Milch- und Margarinegesetz. Satz 2 stellt klar, dass das Verbot des Satzes 1 nicht besondere Hervorhebungspflichten berührt, die im Lebensmittelrecht enthalten oder verkehrsüblich sind. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeich- nung allergener Stoffe. Drucksache 19/4728 – 19 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 5 (§ 8) Mit Beschluss des Bundesverfassu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.247 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4728, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.067–35.314 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 653823def4c85407….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP