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Artikel 3 · BT-Drs. 19/4723 · S. 20

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 32 Absatz 6 Satz 1
Der Kinderfreibetrag wird für den Veranlagungszeitraum 2020 erneut erhöht, um der zum 1. Juli 2019 vorgenom-
menen Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 Euro pro Kind erstmals auf
das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil auf 2 586 Euro (insgesamt 5 172 Euro)
erhöht.
Zu Nummer 2
§ 32a Absatz 1
Mit der Neufassung des § 32a Absatz 1 EStG wird der für den Veranlagungszeitraum 2020 geltende Einkommen-
steuertarif normiert. Dabei wird der steuerliche Grundfreibetrag entsprechend der voraussichtlichen Vorgaben des
Existenzminimumberichts erhöht. Zudem werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2019 um
1,95 Prozent (voraussichtliche Inflationsrate des Jahres 2019 - Basis: aktuelle Frühjahrsprojektion der Bundesre-
gierung) nach rechts verschoben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4723
Zu Nummer 3
§ 33a Absatz 1 Satz 1
Der Abzug von Unterhaltsleistungen gemäß § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG orientiert sich der Höhe nach am steuer-
lichen Existenzminimum. Mit der Anhebung des Grundfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2020 wird daher
auch die Anhebung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsleistungen für den Veranlagungszeitraum
2020 vorgenommen.
Zu Nummer 4
§ 39b Absatz 2 Satz 7 zweiter Halbsatz
Durch die Regelung in § 39b Absatz 2 Satz 7 zweiter Halbsatz EStG wird verhindert, dass beim Lohnsteuerabzug
nach den Steuerklassen V und VI in einzelnen Teilbereichen eine zu niedrige Durchschnittssteuerbelastung bzw.
eine zu hohe Grenzsteuerbelastung eintritt. Die Zahlenwerte hängen mit den Tarifeckwerten in § 32a EStG un-
mittelbar zusammen und werden für den Lohnsteuerabzug in 2020 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.452 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4723, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.005–40.457 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 00d0639d465953ee….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP