Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 91 · BT-Drs. 19/4674 · S. 325
Zu Artikel 91 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 91 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die neue Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Inhaltliche Änderungen, insbesondere Erweiterungen der Befugnisse, ergeben sich hier nicht. Zu Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679. Zu Buchstabe b Es handelt sich um Anpassungen an die Verordnung (EU) 2016/679. Inhaltliche Änderungen, insbesondere Er- weiterungen der Befugnisse der Verantwortlichen und der Nutzer, sind damit nicht verbunden. Die Verantwortlichkeiten in Fällen von gemeinsamer Verarbeitung von Daten sind nunmehr in Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegt. Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 enthält dabei eine Öffnungsklausel, die die Beibehaltung der ge- trennten Verantwortlichkeiten weiterhin ermöglicht. Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind nunmehr in den Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 geregelt. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679. Der Regelungsgehalt des § 4b Absatz 1 des BDSG a. F. ergibt sich nunmehr unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und gilt für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die empfangenden europäischen Stellen gleichermaßen. Die Zulässigkeit des Datenaustauschs zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundes- bank wird nun in § 25 Absatz 1 des BDSG geregelt. Darüber hinaus wird eine redaktionelle Anpassung zur Klar- stellung vorgenommen. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Anpassung an die Verordn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.969 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.083.185–1.090.154 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP