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Artikel 91 · BT-Drs. 19/4674 · S. 325

Zu Artikel 91 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 91 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die neue Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679. Inhaltliche Änderungen, insbesondere Erweiterungen der Befugnisse, ergeben sich
hier nicht.

Zu Doppelbuchstabe bb
Es handelt sich um eine Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um Anpassungen an die Verordnung (EU) 2016/679. Inhaltliche Änderungen, insbesondere Er-
weiterungen der Befugnisse der Verantwortlichen und der Nutzer, sind damit nicht verbunden.
Die Verantwortlichkeiten in Fällen von gemeinsamer Verarbeitung von Daten sind nunmehr in Artikel 26 der
Verordnung (EU) 2016/679 festgelegt. Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1
Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 enthält dabei eine Öffnungsklausel, die die Beibehaltung der ge-
trennten Verantwortlichkeiten weiterhin ermöglicht.
Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind nunmehr in den Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung
(EU) 2016/679 geregelt.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679. Der Regelungsgehalt des § 4b Absatz 1
des BDSG a. F. ergibt sich nunmehr unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und gilt für die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht und die empfangenden europäischen Stellen gleichermaßen. Die Zulässigkeit
des Datenaustauschs zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundes-
bank wird nun in § 25 Absatz 1 des BDSG geregelt. Darüber hinaus wird eine redaktionelle Anpassung zur Klar-
stellung vorgenommen.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Anpassung an die Verordn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.969 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.083.185–1.090.154 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP