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Artikel 9 · BT-Drs. 19/4674 · S. 183

Zu Artikel 9: Hinsichtlich aller Materien, für die dem Bund die Sachkompetenz zukommt, kann er das Verwal-

Zu Artikel 9: Hinsichtlich aller Materien, für die dem Bund die Sachkompetenz zukommt, kann er das Verwal-
tungsverfahren als Annex mitregeln. Zum Verwaltungsverfahren gehört auch die Frage des Zugangs zu Informa-
tionen bei den Behörden, die entsprechende Verfahren durchführen. Das Informationsfreiheitsgesetz regelt aus-
schließlich den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Dies unterliegt allein der
Gesetzgebung des Bundes.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 536.798–537.255 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP