Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 85 · BT-Drs. 19/4674 · S. 313

Zu Artikel 85 (Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes)

Zu Artikel 85 (Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes)
Zu Nummer 1
Die in § 3 Absatz 1 normierten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden auf-
grund des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU)
2016/679 eröffneten Regelungsspielraums aufrechterhalten.
Die Ergänzung in Satz 5 stellt klar, dass das nationale Recht technisch-organisatorische Maßnahmen nicht mehr
anordnen kann. Diese Verpflichtung ist unmittelbar in der Verordnung (EU) 2016/679 geregelt.

Zu Nummer 2
Die in § 19 Absatz 5 normierten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden auf-
grund des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU)
2016/679 – im Falle des § 19 Absatz 5 Sätze 1 und 2 aufgrund des Artikels 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1
Drucksache 19/4674                                  – 314 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 – eröffneten Regelungsspielraums aufrechterhalten
und angepasst.

Zu Buchstabe a
Mit den Änderungen wird die Datenverarbeitung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger als gesetz-
liche Verpflichtung ausgestaltet und eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestimmungen des Artikel 4
Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgenommen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personen-
bezogener Daten durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in § 19 Absatz 5 Satz 1 wird auf der Grund-
lage des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU)
2016/679 eröffneten Regelungsspielraums angepasst.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist nach § 19 Absätze 1 und 2 d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.375 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.044.659–1.048.034 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP