Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 85 · BT-Drs. 19/4674 · S. 313
Zu Artikel 85 (Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes)
Zu Artikel 85 (Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes) Zu Nummer 1 Die in § 3 Absatz 1 normierten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden auf- grund des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 eröffneten Regelungsspielraums aufrechterhalten. Die Ergänzung in Satz 5 stellt klar, dass das nationale Recht technisch-organisatorische Maßnahmen nicht mehr anordnen kann. Diese Verpflichtung ist unmittelbar in der Verordnung (EU) 2016/679 geregelt. Zu Nummer 2 Die in § 19 Absatz 5 normierten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden auf- grund des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 – im Falle des § 19 Absatz 5 Sätze 1 und 2 aufgrund des Artikels 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Drucksache 19/4674 – 314 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 – eröffneten Regelungsspielraums aufrechterhalten und angepasst. Zu Buchstabe a Mit den Änderungen wird die Datenverarbeitung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger als gesetz- liche Verpflichtung ausgestaltet und eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestimmungen des Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgenommen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personen- bezogener Daten durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in § 19 Absatz 5 Satz 1 wird auf der Grund- lage des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 eröffneten Regelungsspielraums angepasst. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist nach § 19 Absätze 1 und 2 d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.375 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.044.659–1.048.034 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP