Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 82 · BT-Drs. 19/4674 · S. 305
Zu Artikel 82 (Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und
Zu Artikel 82 (Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern) Die in § 9 normierten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden aufgrund des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 – im Falle von § 9 Absatz 4 aufgrund des Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 – eröffneten Regelungsspielraums angepasst bzw. aufrechterhalten. Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Absatz 3 macht von der Möglichkeit des Artikel 23 Absatz 1 Verordnung (EU) 2016/679 Gebrauch. Danach kön- nen durch nationales Recht die Rechte von betroffenen Personen aus den Artikeln 12 bis 22 beschränkt werden, sofern dies aufgrund des Schutzes sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Europäi- schen Union oder eines Mitgliedstaats, insbesondere eines wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesses, notwendig und verhältnismäßig erscheint (Art. 23 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679). Absatz 3 Satz 1 schränkt das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c sowie die Mitteilungspflicht nach Artikel 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ein, wenn personenbezogene Daten in den Wählerlisten zur Vollversammlung enthalten sind. Ferner beschränkt Satz 2 das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679, soweit anstelle der Zurverfügungstellung einer Kopie die betroffene Person Einsicht in die Wählerliste nehmen kann. Die Beschränkungen dienen der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Aufgabenerledigung der Industrie- und Handelskammern nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die ordnungsgemäße Durchführung der Wa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.902 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.010.768–1.024.670 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP