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Artikel 78 · BT-Drs. 19/4674 · S. 300

Zu Artikel 78 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)

Zu Artikel 78 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Bei § 4 Absatz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) handelt es sich um eine Anpassung an die
Verordnung (EU) 2016/679 und das BDSG sowie um die Aufnahme eines Hinweises auf die neuen Absätze 3 bis
6.

Zu Buchstabe b
§ 4 Absatz 3 berücksichtigt, dass beim Verwaltungshandeln der BaFin als Aufsichtsbehörde bzw. Abwicklungs-
behörde auf der Grundlage des SAG oder der Verordnung (EU) 806/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die
Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwick-
lungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnnung (EU)
1093/2010 (ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1) die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein und im
Fall einer Auskunftserteilung über die Verarbeitung dieser Daten eine Gefährdung des Erfolgs der jeweiligen
Abwicklungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im
Anwendungsbereich des SAG beziehungsweise der Verordnung (EU) 806/2014 kommen vor allem die Feststel-
lung der Abwicklungsvoraussetzungen, die Erstellung einer Abwicklungsanordnung sowie die Anwendung von
Abwicklungsinstrumenten in Betracht. Dabei verbietet sich jedoch eine streng isolierte Betrachtungsweise bezüg-
lich einzelner Maßnahmen. Vielmehr dienen sämtliche Handlungen der Aufsichts- oder Abwicklungsbehörde auf
der Grundlage des SAG beziehungsweise der Verordnung (EU) 806/2014 der Erreichung der gesetzlichen Ziel-
setzung. Damit diese Prozesse auch vor dem Hintergrund der sehr zeitkritischen Maßnahmen zur Verbesserung
und Sta

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.749 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 992.452–1.001.201 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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