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Artikel 77 · BT-Drs. 19/4674 · S. 299
Zu Artikel 77 (Änderung der Bundeshaushaltsordnung)
Zu Artikel 77 (Änderung der Bundeshaushaltsordnung) § 95 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 und insbe- sondere die des dortigen Artikels 6. Danach ist die Verarbeitung rechtmäßig für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679), wobei die Rechtsgrundlage sich auch aus dem nationalen Recht (hier: § 95 BHO) ergeben kann (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/679). Mit der Ergän- zung um elektronisch gespeicherte Daten enthält diese nationale Rechtsgrundlage künftig eine Regelung im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 („…, welche Arten von Daten verarbeitet werden, Drucksache 19/4674 – 300 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode … und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewendet werden dürfen, …“). Verschiedene Landes- haushaltsordnungen enthalten bereits Erweiterungen und Hinweise auf elektronisch gespeicherte Daten und deren automatisierten Abruf. Mit der Ergänzung des § 95 BHO wird auch für die Prüfungstätigkeit des Bundesrech- nungshofes klargestellt, dass er Zugang zu solchen elektronisch gespeicherten Informationen hat. Zu den Verar- beitungsverfahren zählt ausdrücklich auch der automatisierte Abruf von Daten, der an verschiedenen Stellen der Verordnung (EU) 2016/679 besondere Reglementierung erfährt. § 95 BHO ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Die Bestimmung betrifft die Verarbeitung von Daten, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 für die Wahrneh- mung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen In
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.078 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 990.374–992.452 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP