Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/4674 · S. 201
Zu Artikel 7 (Änderung des Waffengesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Waffengesetzes) Zu Nummer 1 Mit der Änderung sollen die Begrifflichkeiten im Waffengesetz einheitlich an die Terminologie der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst werden. Zu Nummer 2 Mit der Änderung sollen die Begrifflichkeiten im Waffengesetz einheitlich an die Terminologie der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst werden Zu Nummer 3 Mit der Änderung sollen die Begrifflichkeiten im Waffengesetz einheitlich an die Terminologie der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst werden. Zu Nummer 4 Gemäß Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ist „Verarbeitung“ künftig der Oberbegriff für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Da die Benennung von Wachpersonen im Rahmen der Überprüfung vor Zustimmung zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge (insbe- sondere die Speicherung, Nutzung, Übermittlung oder Löschung) von Daten auslöst, ist künftig im Kontext des § 28 Absatz 3 Satz 1 lediglich dieser Oberbegriff zu nennen. Zu Nummer 5 Mit der Änderung sollen die Begrifflichkeiten im Waffengesetz einheitlich an die Terminologie der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst werden. Zu Nummer 6 Es handelt sich um eine Anpassung an die Begrifflichkeiten der Verordnung (EU) 2016/679. Durch die Umfor- mulierung soll der Bezug zu Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/679 verdeutlicht werden. Drucksache 19/4674 – 202 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 7 Zu Buchstabe a Mit der Änderung sollen die Begrifflichkeiten im Waffengesetz einheitlich an die Terminologie der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst werden. Zu Buchstabe b Mit der Änderung sollen die Begrifflichkeiten im Waffengesetz einheitlich an die Terminologie der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst werden. Zu Num
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.102 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 609.923–612.025 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP