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Artikel 57 · BT-Drs. 19/4674 · S. 281

Zu Artikel 57 (Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes)

Zu Artikel 57 (Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung der Überschrift zu § 34.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Änderung der Überschrift in „Datenverarbeitung“ ist dem nunmehr geltenden Verarbeitungsbegriff aus Arti-
kel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 geschuldet.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestimmung aus Artikel 4 Nummer 2 der Ver-
ordnung (EU) 2016/679. Der Begriff der Verarbeitung im Sinne des Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU)
2016/679 umfasst die bisher in § 3 BDSG a. F. legal definierten Begriffe Erheben, Verarbeiten und Nutzen und
ist damit weiter als der bisherige Begriff des Verarbeitens nach dem BDSG a. F. Die Verwendung des weiten
Verarbeitungsbegriffs im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 bedeutet keine inhalt-
liche Änderung, da bereits nach geltendem Normverständnis alle Formen der Datenverarbeitung erfasst werden
sollten.

Zu Buchstabe c
Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 und
3 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher in § 3 BDSG
a. F. legal definierten Begriffe Erheben, Verarbeiten und Nutzen und ist damit weiter als der bisherige Begriff des
Verwendens nach dem BDSG, der den Oberbegriff für Verarbeiten und Nutzen bildete und damit alle Formen des
Datenumgangs mit Ausnahme der Erhebung erfasste. Die Verwendung des weiten Begriffs der Verarbeitung im
Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 bedeutet dennoch keine inhaltliche Änderung, da
sich aus dem Regelungskontext der Umfang der rechtmäßigen Verarbeitungsschritte ergibt. Insbesondere bei Ver-
arbei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.795 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 925.840–931.635 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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