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Artikel 47 · BT-Drs. 19/4674 · S. 266

Zu Artikel 47 (Änderung des AZR-Gesetzes)

Zu Artikel 47 (Änderung des AZR-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen erfolgen im Gleichklang mit den Änderungen der einzelnen Überschriften (vgl. jeweilige Be-
gründungen unten).

Zu Nummer 2
Die Neufassung trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679
der Begriff der Datenverarbeitung auch den Prozess der Datenerhebung erfasst, das AZRG aber generell keine
Datenerhebungsvorschriften enthält.

Zu Nummer 3
Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwen-
deten Begrifflichkeiten.

Zu Nummer 4
Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwen-
deten Begrifflichkeiten.

Zu Nummer 5
Die Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Pflicht zur Datenaktualität künftig bereits unmittelbar
aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Datenschutzgrundverordnung folgt, und nehmen Anpassungen an die in
der (EU) 2016/679 verwendeten Begrifflichkeiten vor.

Zu Nummer 6
Die Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person künftig direkt
aus Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 und die Benachrichtigung der betroffenen Person künftig direkt
aus Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/679 folgt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 267 –                         Drucksache 19/4674


Zu Nummer 7
Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um eine Anpassung an die in der Verordnung (EU) 2016/679 ver-
wendeten Begrifflichkeiten.

Zu Nummer 8
Bei den Änderungen handelt es um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 und in Teil 1 Kapitel
4 des BDSG verwendeten Begrifflichkeiten.

Zu Nummer 9
Die Ersetzung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person künfti

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.820 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 884.385–893.205 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP