Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 47 · BT-Drs. 19/4674 · S. 266
Zu Artikel 47 (Änderung des AZR-Gesetzes)
Zu Artikel 47 (Änderung des AZR-Gesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderungen erfolgen im Gleichklang mit den Änderungen der einzelnen Überschriften (vgl. jeweilige Be- gründungen unten). Zu Nummer 2 Die Neufassung trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 der Begriff der Datenverarbeitung auch den Prozess der Datenerhebung erfasst, das AZRG aber generell keine Datenerhebungsvorschriften enthält. Zu Nummer 3 Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwen- deten Begrifflichkeiten. Zu Nummer 4 Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwen- deten Begrifflichkeiten. Zu Nummer 5 Die Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Pflicht zur Datenaktualität künftig bereits unmittelbar aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Datenschutzgrundverordnung folgt, und nehmen Anpassungen an die in der (EU) 2016/679 verwendeten Begrifflichkeiten vor. Zu Nummer 6 Die Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person künftig direkt aus Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 und die Benachrichtigung der betroffenen Person künftig direkt aus Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/679 folgt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 267 – Drucksache 19/4674 Zu Nummer 7 Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um eine Anpassung an die in der Verordnung (EU) 2016/679 ver- wendeten Begrifflichkeiten. Zu Nummer 8 Bei den Änderungen handelt es um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 und in Teil 1 Kapitel 4 des BDSG verwendeten Begrifflichkeiten. Zu Nummer 9 Die Ersetzung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person künfti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.820 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 884.385–893.205 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP