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Artikel 4 · BT-Drs. 19/4674 · S. 199

Zu Artikel 4 (Änderung des Antiterrordateigesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Antiterrordateigesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung setzt die in Richtlinie (EU) 2016/680 – dort Artikel 3 Nummer 6 – enthaltene neue Begrifflichkeit
„Dateisystem“ für das Antiterrordateigesetz um. Dies bewirkt keine inhaltliche Änderung dergestalt, dass in den
Fachgesetzen der teilnehmenden Behörden so bezeichnete „Dateien“ hiervon nicht weiterhin umfasst wären.
Drucksache 19/4674                                 – 200 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Die Änderung vollzieht die in Richtlinie (EU) 2016/680 – dort Artikel 3 Nummer 3 – angelegte Änderung der
Begrifflichkeit von der „Sperrung“ hin zur „Einschränkung der Verarbeitung“ nach. Die dortige Definition ent-
spricht der Definition der „Sperrung“ in § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 des BDSG a. F.

Zu Nummer 3
Die Änderung vollzieht die in Richtlinie (EU) 2016/680 – dort Artikel 3 Nummer 3 – angelegte Änderung der
Begrifflichkeiten nach.

Zu Nummer 4
Durch die Änderung wird ein Verweis in das BDSG a. F. angepasst, der durch die Neufassung des BDSG not-
wendig wurde.

Zu Nummer 5
In § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird zunächst ein Verweis in das BDSG a. F. angepasst, der durch die
Neufassung des BDSG notwendig wurde. Zudem wird in Satz 1 und 3 neben der männlichen die weibliche Be-
zeichnung des Amts der oder des BfDI eingeführt; diese Anpassung erfolgte im BDSG a. F. zuvor schon durch
Gesetz vom 25. Februar 2015 (BGBl. I S. 162).

Zu Nummer 6
Die Änderung vollzieht die in Richtlinie (EU) 2016/680 – dort Artikel 3 Nummer 3 – angelegte Änderung der
Begrifflichkeit von der „Sperrung“ hin zur „Einschränkung der Verarbeitung“ nach. Die dortige Definition ent-
spricht der Definition der „Sperrung“ in § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 des BDSG a. F.

Zu Nummer 7
In § 12 S

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.473 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 604.853–607.326 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP