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Artikel 38 · BT-Drs. 19/4674 · S. 255

Zu Artikel 38 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)

Zu Artikel 38 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung trägt der Neufassung des BDSG in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts
an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30. Juni 2017 (BGBl. I
S. 2097) Rechnung. Dort erfolgt in § 3 eine Anpassung an die Begrifflichkeiten der Verordnung (EU) 2016/679,
indem der weite Verarbeitungsbegriff im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ver-
wendet und damit der Regelungsgehalt von § 13 (Datenerhebung) und § 14 (Datenspeicherung, -veränderung und
-nutzung) BDSG a. F. zusammengefasst wird. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird in § 5a Absatz 5 Satz 1
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) das Wort „erheben“ durch den weiten Verarbeitungsbegriff ersetzt, so
dass der bisherige sich für das AsylbLG aus § 14 BDSG a. F. ergebende Regelungsgehalt nun unmittelbar im
AsylbLG geregelt wird und das BDSG insoweit keine Auffangfunktion mehr erfüllt. Es handelt sich um eine
bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und
e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Ver-
arbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und h der Verordnung
(EU) 2016/679 erfasst.

Zu Buchstabe b
Mit dem neuen Satz wird klarstellend geregelt, dass die Maßnahmeträger die ihnen übermittelten Daten zu den
Zwecken verarbeiten dürfen, zu denen sie ihnen übermittelt wurden. Beispielweise können sie Daten zum Bil-
dungsstand, zur beruflichen Qualifikation und zum Vorliegen einer Beschäftigung oder Daten zu Sprachkennt-
nissen und zu Integrationskursen des Leistungsempfängers speichern und für d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.281 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 831.002–835.283 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP