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Artikel 23 · BT-Drs. 19/4674 · S. 235

Zu Artikel 23 (Änderung des Gendiagnostikgesetzes)

Zu Artikel 23 (Änderung des Gendiagnostikgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit der Einfügung des Satzes 3 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Einwilligung nach Absatz 1 Satz 1 auch
die datenschutzrechtliche Einwilligung umfasst.

Zu Nummer 2
Die Ergänzung der elektronischen Form der Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte dient der Verfah-
rensvereinfachung.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des bisher legaldefinierten Begriffs des Sperrens an die neue
Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Darin wird der Begriff „Einschrän-
kung der Verarbeitung“ wortgleich mit der bisherigen Legaldefinition des Sperrens bestimmt. Durch die Anpas-
sung ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Die Ergänzung der elektronischen Form der Einwilligung für
die Forderung einer längeren Aufbewahrung dient der Verfahrensvereinfachung.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des bisher legaldefinierten Begriffs des Sperrens an die neue
Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Darin wird der Begriff „Einschrän-
kung der Verarbeitung“ wortgleich mit der bisherigen Legaldefinition des Sperrens bestimmt. Durch die Anpas-
sung ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen.

Zu Nummer 4
Die Verordnung (EU) 2016/679 enthält in Artikel 83 allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbu-
ßen. Die Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils geltenden Fassung gilt unmittelbar, d. h., Verstöße gegen rein
datenschutzrechtliche Regelungen werden unmittelbar auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679 geahndet.
Absatz 3 hat insofern einen rein deklaratorischen Charakter und dient als Hinweis für den Rechtsanwender, dass
im Zusammenhang mit den Bußgeldvorschriften die Verordnung (EU) 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.337 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 742.793–745.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP