Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 23 · BT-Drs. 19/4674 · S. 235
Zu Artikel 23 (Änderung des Gendiagnostikgesetzes)
Zu Artikel 23 (Änderung des Gendiagnostikgesetzes) Zu Nummer 1 Mit der Einfügung des Satzes 3 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Einwilligung nach Absatz 1 Satz 1 auch die datenschutzrechtliche Einwilligung umfasst. Zu Nummer 2 Die Ergänzung der elektronischen Form der Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte dient der Verfah- rensvereinfachung. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des bisher legaldefinierten Begriffs des Sperrens an die neue Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Darin wird der Begriff „Einschrän- kung der Verarbeitung“ wortgleich mit der bisherigen Legaldefinition des Sperrens bestimmt. Durch die Anpas- sung ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Die Ergänzung der elektronischen Form der Einwilligung für die Forderung einer längeren Aufbewahrung dient der Verfahrensvereinfachung. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des bisher legaldefinierten Begriffs des Sperrens an die neue Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Darin wird der Begriff „Einschrän- kung der Verarbeitung“ wortgleich mit der bisherigen Legaldefinition des Sperrens bestimmt. Durch die Anpas- sung ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Zu Nummer 4 Die Verordnung (EU) 2016/679 enthält in Artikel 83 allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbu- ßen. Die Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils geltenden Fassung gilt unmittelbar, d. h., Verstöße gegen rein datenschutzrechtliche Regelungen werden unmittelbar auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679 geahndet. Absatz 3 hat insofern einen rein deklaratorischen Charakter und dient als Hinweis für den Rechtsanwender, dass im Zusammenhang mit den Bußgeldvorschriften die Verordnung (EU)
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.337 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 742.793–745.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP