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Artikel 21 · BT-Drs. 19/4674 · S. 233

Zu Artikel 21 (Änderung des Gentechnikgesetzes)

Zu Artikel 21 (Änderung des Gentechnikgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Novellierung der Biostoffverordnung durch die Verord-
nung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen
Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2514).

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Begriffsbestimmungen werden an Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst.
Drucksache 19/4674                                 – 234 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
§ 10 BDSG a. F., auf dessen Absätze 2 bis 5 bislang in § 16a Absatz 5a Gentechnikgesetz (GenTG) verwiesen
wurde, entfällt durch die Novellierung, da die Verordnung (EU) 2016/679 keine Unterscheidung nach der Form
der Datenübermittlung vorsieht. Die erforderlichen Regelungen werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1
Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 als bereichs-
spezifische Regelung zur Datenverarbeitung im GenTG fortgeführt. Auch im Übrigen gelten die Vorschriften der
Verordnung (EU) 2016/679.

Zu Buchstabe c
Der Verweis wird an die Nachfolgeregelungen des bisherigen § 19 BDSG a. F. angepasst. Damit stehen im Um-
fang der bisherigen Regelung bestimmte Auskunftsrechte, die nunmehr in den genannten Vorschriften der Ver-
ordnung (EU) 2016/679 geregelt sind, auch juristischen Personen zu. Wie bei natürlichen Personen gelten dabei
bestimmte Einschränkungen und Verfahrensregelungen, die sich nunmehr aus § 34 BDSG ergeben.

Zu Nummer 3
Die Begriffsbestimmung wird an Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Es wird eine redaktionelle Korrektur vorgenommen. Die Begriffsbestimmung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.665 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 738.851–741.516 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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