Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 21 · BT-Drs. 19/4674 · S. 233
Zu Artikel 21 (Änderung des Gentechnikgesetzes)
Zu Artikel 21 (Änderung des Gentechnikgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Novellierung der Biostoffverordnung durch die Verord- nung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2514). Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Begriffsbestimmungen werden an Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Drucksache 19/4674 – 234 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Buchstabe b § 10 BDSG a. F., auf dessen Absätze 2 bis 5 bislang in § 16a Absatz 5a Gentechnikgesetz (GenTG) verwiesen wurde, entfällt durch die Novellierung, da die Verordnung (EU) 2016/679 keine Unterscheidung nach der Form der Datenübermittlung vorsieht. Die erforderlichen Regelungen werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 als bereichs- spezifische Regelung zur Datenverarbeitung im GenTG fortgeführt. Auch im Übrigen gelten die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Buchstabe c Der Verweis wird an die Nachfolgeregelungen des bisherigen § 19 BDSG a. F. angepasst. Damit stehen im Um- fang der bisherigen Regelung bestimmte Auskunftsrechte, die nunmehr in den genannten Vorschriften der Ver- ordnung (EU) 2016/679 geregelt sind, auch juristischen Personen zu. Wie bei natürlichen Personen gelten dabei bestimmte Einschränkungen und Verfahrensregelungen, die sich nunmehr aus § 34 BDSG ergeben. Zu Nummer 3 Die Begriffsbestimmung wird an Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Es wird eine redaktionelle Korrektur vorgenommen. Die Begriffsbestimmung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.665 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 738.851–741.516 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP