Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 154 · BT-Drs. 19/4674 · S. 190
Zu Artikel 154: Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ergibt
Zu Artikel 154: Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ergibt
sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 GG (Luftverkehr).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 191 – Drucksache 19/4674
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bun-
desrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar. Er dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679
und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680.
Die Verordnung (EU) 2016/679 hat gemäß Artikel 288 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europä-
ischen Union (AEUV) allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat. Einer wiederholenden Wiedergabe von Teilen einer Verordnung setzt das sog. Wiederholungsver-
bot des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Grenzen. Es soll verhindern, dass die unmittelbare Geltung
einer Verordnung verschleiert wird, weil die Normadressaten über den wahren Urheber des Rechtsaktes oder die
Jurisdiktion des EuGH im Unklaren gelassen werden (EuGH, Rs. C-34/73, Variola, Rn. 9 ff.; EuGH, Rs. C-94/77,
Zerbone, Rn. 22/27).
Die sich im vorliegenden Gesetzentwurf auf die Verordnung (EU) 2016/679 beziehenden punktuellen Wiederho-
lungen und Verweisungen sind aber aufgrund der besonderen Ausgangslage mit dem Unionsrecht vereinbar:
– Zwar formuliert die Verordnung (EU) 2016/679 in den Erwägungsgründen (siehe Erwägungsgründe 10, 9
und 13 Satz 1) das Ziel einer Vollharmonisierung, doch erreicht sie dieses Ziel nicht vollumfänglich. Die
Verordnung ist als Grund-Verordnung ergänzungsbedürftig und regelt den Daten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.397 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 564.324–593.721 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
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