Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 152 · BT-Drs. 19/4674 · S. 442
Zu Artikel 152 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 152 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 27c stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher verwendeten Be- griffe erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Ersetzung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der Begrifflichkeiten an die der Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung. Zu Buchstabe b Das geltende Recht wird beibehalten. Es handelt sich um eine redaktionelle Streichung; die Löschpflicht folgt nun aus Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Nummer 2 § 31d stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begrifflichkeit des Ar- tikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verord- nung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a § 64 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der in der Verordnung (EU) 2016/679 ver- wendete weite Begriff der Verarbeitung umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltliche Änderung zur Folge hat. Zu Buchstabe b § 64 stützt s
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.785 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.545.739–1.553.524 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP