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Artikel 148 · BT-Drs. 19/4674 · S. 438

Zu Artikel 148 (Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes)

Zu Artikel 148 (Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes)
Zu Nummer 1
§ 9 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der „Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung“ wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher verwendeten Be-
griffe erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Ersetzung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der
Begrifflichkeiten an die der Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 2
§ 17 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des bisherigen Verweises auf das
BDSG a. F. Da auf sämtliche einschlägigen Datenschutzbestimmungen Bezug genommen werden soll, wird der
Verweis allgemeiner gefasst.

Zu Nummer 3
§ 22 ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der „Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung“ wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher verwendeten Be-
griffe erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Ersetzung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der
Begrifflichkeiten an die der Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 33 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.472 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.531.905–1.537.377 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP