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Artikel 138 · BT-Drs. 19/4674 · S. 424
Zu Artikel 138 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)
Zu Artikel 138 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes) Zu Nummer 1 Die bei der Datenfernübertragung zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstel- lung von Datenschutz und Datensicherheit ergeben sich nunmehr unmittelbar aus Artikel 24, 25 und 32 der Ver- ordnung (EU) 2016/679. Dies gilt auch für die bislang geregelte Verpflichtung zur Nutzung von Verschlüsse- lungsverfahren. Aus Gründen der Anwenderfreundlichkeit und Einheitlichkeit wurde ein Verweis auf die nun- mehr geltenden Regelungen eingefügt. Zu Nummer 2 § 4b stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Aufgrund des Wegfalls des § 10 Absatz 4 Satz 1 BDSG a. F. wird im Fachrecht die Frage der Verantwortung für den einzelnen Abruf geregelt. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa § 4c stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der in der Verordnung (EU) 2016/679 ver- wandte weite Begriff der Verarbeitung umfasst die ursprünglichen Teilschritte. Die Anpassung hat keine inhalt- liche Änderung zur Folge. Zu Doppelbuchstabe bb Das geltende Recht wird beibehalten. Es handelt sich um eine redaktionelle Streichung; die Löschpflicht folgt nun aus Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 425 – Drucksache 19/4674 Zu Buchstabe b § 4c stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.107 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.481.682–1.487.789 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP