Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 132 · BT-Drs. 19/4674 · S. 404

Zu Artikel 132 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 132 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Soweit die Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch im Vergleich zu dem nach der Verordnung (EU)
2016/ 679 unmittelbar geltenden datenschutzrechtlichen Standard zusätzliche Bedingungen oder Einschränkun-
gen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder von genetischen Daten vorsehen, sind diese von der Öff-
nungsklausel des Artikels 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 gedeckt.
Die im Elften Buch Sozialgesetzbuch normierten Einwilligungstatbestände stützen sich auf Artikel 9 Absatz 4 der
Verordnung (EU) 2016/679. Der Begriff der Gesundheitsdaten ist nach Erwägungsgrund 35 weit zu verstehen.
So gehören zu den Gesundheitsdaten auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung
für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU für die natürliche
Person erhoben werden oder auch Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt
wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren. Die vom Leistungs-
erbringer und vom Leistungsträger im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung verarbeiteten personenbe-
zogenen Daten unterfallen damit insgesamt der Öffnungsklausel des Artikels 9 Absatz 4 der Verordnung (EU)
2016/679.

Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung der Überschrift des Ersten Titels im Ersten
Abschnitt des Neunten Kapitels.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung der Überschrift von § 96.

Zu Nummer 2
Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung wird
lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.762 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.401.636–1.429.398 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP