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Artikel 132 · BT-Drs. 19/4674 · S. 404
Zu Artikel 132 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 132 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) Soweit die Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch im Vergleich zu dem nach der Verordnung (EU) 2016/ 679 unmittelbar geltenden datenschutzrechtlichen Standard zusätzliche Bedingungen oder Einschränkun- gen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder von genetischen Daten vorsehen, sind diese von der Öff- nungsklausel des Artikels 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 gedeckt. Die im Elften Buch Sozialgesetzbuch normierten Einwilligungstatbestände stützen sich auf Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679. Der Begriff der Gesundheitsdaten ist nach Erwägungsgrund 35 weit zu verstehen. So gehören zu den Gesundheitsdaten auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU für die natürliche Person erhoben werden oder auch Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren. Die vom Leistungs- erbringer und vom Leistungsträger im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung verarbeiteten personenbe- zogenen Daten unterfallen damit insgesamt der Öffnungsklausel des Artikels 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung der Überschrift des Ersten Titels im Ersten Abschnitt des Neunten Kapitels. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung der Überschrift von § 96. Zu Nummer 2 Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.762 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.401.636–1.429.398 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP