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Artikel 130 · BT-Drs. 19/4674 · S. 400

Zu Artikel 130 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 130 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der
Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit § 67 SGB X angepasst. Es handelt sich um eine bereichsspezifi-
sche Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung
mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung beson-
derer Kategorien von Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und h der Verordnung (EU) 2016/679
erfasst.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell angepasst, insbesondere an die Begriffsbestim-
mungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit § 67 SGB X. Es handelt sich um eine
bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und
e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Ver-
arbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und h der Verordnung
(EU) 2016/679 erfasst.

Zu Doppelbuchstabe bb
Das geltende Recht wird redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679
angepasst. Die Regelung stellt wie nach bisheriger Rechtslage klar, dass mit einer nach § 23 Absatz 2 Satz 1 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erteilten Einwilligung des Leistungsberechtigten die Datenverarbei-
tung zur Durchführung der Teilhabeplankonferenz zulässig ist. Nach Durchführung der Teilhabeplankonferenz
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 401 –                         Drucksache 19/4674


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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.691 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.386.945–1.390.636 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP