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Artikel 124 · BT-Drs. 19/4674 · S. 385

Zu Artikel 124 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)

Zu Artikel 124 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Zu Nummer 1
Bei der Änderung des Begriffs „des Betroffenen“ in den „der betroffenen Person“ handelt sich um eine redaktio-
nelle Anpassung der Begrifflichkeiten an die Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung.
Die Streichung der Regelung zum Widerruf der Einwilligung erfolgt, da sich das Widerrufsrecht unmittelbar aus
Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 ergibt. Durch die Streichung ergeben sich keine Einschrän-
kungen der Rechte der betroffenen Person. Diese kann ihre Einwilligung weiterhin jederzeit widerrufen.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Nach Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 umfasst der
Begriff des Verarbeitens die bisher in § 3 BDSG a. F. legal definierten Begriffe Erheben, Verarbeiten und Nutzen
und ist damit weiter als der bisherige Begriff des Verwendens nach dem BDSG a. F., der den Oberbegriff für
Verarbeiten und Nutzen bildete und damit alle Formen des Datenumgangs mit Ausnahme der Erhebung erfasste.
Die Verwendung des weiten Begriffs des Verarbeitens im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU)
2016/679 bedeutet dennoch keine inhaltliche Änderung, da sich aus dem Regelungskontext ergibt, dass es sich
nur um die Verarbeitung der Postleitzahl und des Wohnorts, in den Stadtstaaten des Stadtteils, handelt, die den
Datenempfänger nach § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4 von der Datenstelle gemäß § 21 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 und 4 übermittelt werden. Nur auf diese Daten bezieht sich im Sinne der sogenannten Doppeltürtheorie
die im weiten Begriff der Verarbeitung im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Veror

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.655 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.328.546–1.332.201 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP