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Artikel 12 · BT-Drs. 19/4674 · S. 210

Zu Artikel 12 (Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes)

Zu Artikel 12 (Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die Änderungen der Vorschriften an.

Zu Nummer 2
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung um klarzustellen, dass die Verweisung auf die Verordnung (EU)
2016/679 eine dynamische Verweisung ist, keine statische. Zudem wird die letzte Berichtigung der Verordnung
(EU) 2016/679 im ABl. L 127 vom 23.5.2018, S. 2 berücksichtigt.

Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begrifflichkeiten der Verordnung (EU) 2016/679.

Zu Nummer 4
Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) künftig nur noch Rege-
lungen zur Datenverarbeitung in Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) enthält. Bereiche,
die durch die Verordnung (EU) 2016/679 unmittelbar geregelt werden, werden hingegen aus dem TKG gestrichen.
§ 115 Absatz 4 TKG, der bislang umfassend die Aufsichtszuständigkeit der oder des BfDI über die Datenverar-
beitung für die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten anordnete, beschränkt sich somit
künftig auf den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/58/EG. Die vorgesehene Regelung erhält die Zuständig-
keit der oder des BfDI gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, auch für die
Bereiche, die künftig der Verordnung (EU) 2016/679 unterfallen. Spezialgesetzliche Regelungen, wie im Postge-
setz, bleiben von der Regelung unberührt.

Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 9, durch die klargestellt wird, dass die Befugnisse der
oder des BfDI auch gegenüber nichtöffentlichen Stellen gelten, die der Aufsichtszuständigkeit der oder des BfDI
unterliegen.

Zu Buchstabe b
Der neue Satz 2 stellt klar, dass die Zugangs- u

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.449 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 646.684–659.133 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP