Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 19/4674 · S. 210
Zu Artikel 12 (Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die Änderungen der Vorschriften an. Zu Nummer 2 Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung um klarzustellen, dass die Verweisung auf die Verordnung (EU) 2016/679 eine dynamische Verweisung ist, keine statische. Zudem wird die letzte Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 im ABl. L 127 vom 23.5.2018, S. 2 berücksichtigt. Zu Nummer 3 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begrifflichkeiten der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Nummer 4 Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) künftig nur noch Rege- lungen zur Datenverarbeitung in Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) enthält. Bereiche, die durch die Verordnung (EU) 2016/679 unmittelbar geregelt werden, werden hingegen aus dem TKG gestrichen. § 115 Absatz 4 TKG, der bislang umfassend die Aufsichtszuständigkeit der oder des BfDI über die Datenverar- beitung für die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten anordnete, beschränkt sich somit künftig auf den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/58/EG. Die vorgesehene Regelung erhält die Zuständig- keit der oder des BfDI gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, auch für die Bereiche, die künftig der Verordnung (EU) 2016/679 unterfallen. Spezialgesetzliche Regelungen, wie im Postge- setz, bleiben von der Regelung unberührt. Zu Nummer 5 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 9, durch die klargestellt wird, dass die Befugnisse der oder des BfDI auch gegenüber nichtöffentlichen Stellen gelten, die der Aufsichtszuständigkeit der oder des BfDI unterliegen. Zu Buchstabe b Der neue Satz 2 stellt klar, dass die Zugangs- u
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.449 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 646.684–659.133 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP