Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 118 · BT-Drs. 19/4674 · S. 339
Zu Artikel 118 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Artikel 118 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) Zu Nummer 1 Bei der Neufassung des § 24a Absatz 2 Satz 1 BEEG handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 notwendig wird. Es werden die Begrifflichkeiten an Artikel 4 Nummer 2 der Verord- nung (EU) 2016/679 angepasst. Eine inhaltliche Änderung des § 24a Absatz 2 Satz 1 BEEG ist damit nicht ver- bunden. Drucksache 19/4674 – 340 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 Nach § 24a BEEG wird ein neuer § 24b BEEG eingefügt. § 24b Absatz 1 BEEG beschreibt die fakultative Unter- stützungsmöglichkeit durch ein bundesweites Internetportal und stellt klar, dass die Aufgaben und Befugnisse der nach § 12 BEEG zuständigen Stellen davon unberührt bleiben. Das Internetportal stellt ein bundesweit einheitli- ches Portal bereit, über das Anspruchsberechtigte Antragsformulare mit landesspezifischen Datenfeldern ausfül- len und die entsprechenden Daten an die jeweils nach § 12 BEEG zuständige Behörde übermitteln können. Das Internetportal bietet dabei sowohl beim Ausfüllen der Datenfelder als auch bei der Übermittlung der Daten aus dem Antragsformular technische Unterstützung. Die technische Unterstützung beim Ausfüllen der Datenfelder umfasst formale Validierungen und Plausibilitätsprüfungen. Zudem werden mit Ausfüllhinweisen, Soforthilfen sowie einem umfangreichem Hilfebereich mit Erläuterungen zum Elterngeld und zum Internetportal weitere Un- terstützungsleistungen geboten. Eine sachliche Prüfung der Daten wird nicht vorgenommen, sondern bleibt alleine den nach § 12 BEEG zuständigen Behörden vorbehalten. Für die Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulars bzw. der darin enthaltenden Antragsdaten werden zwei Übermitt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.184 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.138.266–1.145.450 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP