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Artikel 111 · BT-Drs. 19/4674 · S. 337

Zu Artikel 111 (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes)

Zu Artikel 111 (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die in § 15 Absatz 1 Satz 4 des 5. VermBG enthaltene Einwilligungsfiktion entspricht nicht den an eine wirksame
Einwilligung zu stellenden Anforderungen gemäß Artikel 4 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2016/679 und ist
daher aufzuheben.
Die Regelung zum Widerruf der Einwilligung in § 15 Absatz 1 Satz 5 und 6 des 5. VermBG ergeben sich teilweise
unmittelbar aus Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. enthalten einschränkende (zeitliche) Be-
dingungen, die im Widerspruch zu Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 stehen. Die Regelungen
sind daher ebenfalls aufzuheben.

Zu Nummer 2
§ 17 Absatz 16 des 5. VermBG schafft eine gesetzliche Regelung zur Verfahrensweise bei bestehenden Verträgen.
Das Verfahren zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Massenverfahren. Diesbezüglich wurde mit
dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) in § 15 Absatz 1 Satz 4 des 5.
VermBG eine Einwilligungsfiktion aufgenommen, um unnötigen bürokratischen Aufwand im Verfahren der
elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung zu vermeiden. Da die Übermittlung der Daten durch Unterneh-
men, Institute, Arbeitgeber etc. mit Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2016/679 nicht mehr auf eine fingierte
Drucksache 19/4674                                 – 338 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Einwilligung gestützt werden kann, bedarf es übergangsweise einer Regelung für die Abwicklung der Verträge,
die vor dem 25. Mai 2018 geschlossen wurden (Altverträge). Diese auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buch-
stabe c in Verbindung mit Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 zu stützende Regelung wird in § 17 Absatz 16
des 5. VermBG neu geschaffen. Sie schafft e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.703 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.129.210–1.131.913 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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