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Artikel 1 · BT-Drs. 19/4674 · S. 197

Zu Artikel 1 (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine sprachliche Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679.

Zu Buchstabe b
Die Erfüllung der im StAG und in staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen bestimm-
ten Aufgaben, insbesondere die Entscheidung über Einbürgerungen, setzt in vielen Fällen zwingend voraus, dass
auch personenbezogene Daten besonderer Kategorien, insbesondere auch die nach § 37 Absatz 2 Satz 2 von den
Verfassungsschutzbehörden übermittelten Daten von den Einbürgerungsbehörden verarbeitet werden können. Ar-
tikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 untersagt jedoch die Verarbeitung solcher personenbezogenen
Daten. Das generelle Verarbeitungsverbot nach Artikel 9 Absatz 1 Verordnung (EU) 2016/679 gilt gemäß Arti-
kel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) 2016/679 in der hier nur in Betracht kommenden Tatbestandsalternative des
Buchstaben g nur dann nicht, wenn die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten aus Grün-
den eines erheblichen öffentlichen Interesses – hier des Interesses an der gesetzmäßigen Erfüllung der staatsan-
gehörigkeitsrechtlichen Aufgaben – erforderlich ist und dafür eine Rechtsgrundlage nationalen Rechts besteht.
Eine Erweiterung der bisherigen Befugnisse ist mit der klarstellenden Regelung zur Verarbeitung personenbezo-
genener Daten besonderer Kategorie nicht verbunden.
Nach § 33 Absatz 2 werden besondere Kategorien personenbezogener Daten im Register der Entscheidungen in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht gespeichert. Solche Daten werden deshalb bei den Datenübermittlun-
gen nach § 33 Absatz 3 gegenüber der Registerbehörde auch nicht offengelegt.
Soweit Staatsangehörigkeitsbehörden Sozialdaten (vgl. Änderung des Zehnten Buches Sozialg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.702 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 593.721–598.423 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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