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Artikel 24 · BT-Drs. 19/4671 · S. 111

Zu Artikel 24 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 24 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung von § 126 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GBO. Die dort bis-
lang benannte Anlage wird mit dem vorliegenden Gesetz aufgehoben. An ihrer Stelle wird deklaratorisch auf
diejenigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen, die die notwendigen technisch-orga-
nisatorischen Maßnahmen regeln.

Zu Nummer 2
Die Pflichten und Rechte nach den Artikeln 12 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung wurden durch § 10a des
Handelsgesetzbuchs (HGB), der mit Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und
anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) eingefügt wurde und am 25. Mai 2018 in Kraft getreten
ist, für das Handelsregister, das Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister beschränkt. Damit wurde von
der Möglichkeit nach Artikel 23 der Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch gemacht, wonach die Pflichten und
Rechte gemäß den Artikeln 12 bis 22 im Wege von Gesetzgebungsmaßnahmen beschränkt werden können, sofern
dies der Sicherstellung eines der in Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a bis j genannten Schutzzwecke dient.

Zu § 79a (Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren)
Dieselben Beschränkungen, die für die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister getroffen wurden,
sind auch für das Vereinsregister zum Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses
gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe e erforderlich. Ein funktionsfähiges und verlässliches Vereinsregister mit
Publizitätswirkung ist für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Das Vereinsregister
dient der verlässlichen Information über Vereine und über die Personen, die Vereine im Rechtsverkehr orga

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.996 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4671 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4671, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 426.371–447.367 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5a7a910c681d5f41….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP