Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 20 · BT-Drs. 19/4671 · S. 96
Zu Artikel 20 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)
Zu Artikel 20 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht ist auf Grund der Einfügung neuer Vorschriften in das IRG zu ergänzen. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Die neuen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 sollen in einem eigenen Gliederungsabschnitt zusammengefasst werden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Insoweit wird der Siebte Teil des IRG in zwei Abschnitte unterteilt. Der Abschnitt, der die bisherigen Vorschriften des Siebten Teils enthält, erhält die Überschrift „Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen“. Zu Nummer 3 Mit Abschnitt 2 wird die Richtlinie (EU) 2016/680 für den Rechtshilfeverkehr mit Drittstaaten und internationalen Organisationen umgesetzt, soweit dies erforderlich ist. Kapitel V der Richtlinie (EU) 2016/680 trifft mit den dor- tigen Artikeln 35 bis 40 Regelungen für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten oder interna- tionale Organisationen. Damit bindet die Richtlinie (EU) 2016/680 die zuständigen deutschen Stellen auch im Rechtshilfeverkehr außerhalb der Europäischen Union. Sofern Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht an der Richtlinie (EU) 2016/680 teilnehmen (laut den Erwägungsgründen 99 und 100 kann dies Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich betreffen), sind diese wie Drittstaaten zu behandeln. Die Regelungen in Abschnitt 2 differenzieren nicht nach „eingehenden“ und „ausgehenden“ Ersuchen, sondern lediglich nach eingehenden und ausgehenden personenbezogenen Daten. Die datenschützenden Vorschriften sind damit grundsätzlich sowohl auf die Erledigung eingehender Rechtshilfeersuchen als auch auf ausgehende Ersu- chen anwendbar. Sowohl bei eingehenden Ersuchen als auch bei ausgehenden Ersuchen kommt es
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 68.202 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4671, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 355.220–423.422 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5a7a910c681d5f41….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP