Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 19/4671 · S. 84
Zu Artikel 13 (Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu Artikel 13 (Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters) Zu Nummer 1 Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die im Zuge der Neuordnung des BDSG im Rahmen der Umset- zung der Richtlinie (EU) 2016/680 notwendig geworden sind. Zu Nummer 2 Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die im Zuge der Neuordnung des BDSG im Rahmen der Umset- zung der Richtlinie (EU) 2016/680 notwendig geworden sind, und um eine inhaltliche Anpassung anlässlich der Aufhebung des bisher in § 495 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 StPO enthaltenen Verweises bzw. die Aufhebung der Regelungen des § 491 Absatz 1 Satz 2 bis 6 StPO. Auf die dortige Begründung wird verwiesen.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4671, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.296–306.010 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5a7a910c681d5f41….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP