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Artikel 13 · BT-Drs. 19/4671 · S. 84

Zu Artikel 13 (Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu Artikel 13 (Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Verfahrensregisters)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die im Zuge der Neuordnung des BDSG im Rahmen der Umset-
zung der Richtlinie (EU) 2016/680 notwendig geworden sind.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die im Zuge der Neuordnung des BDSG im Rahmen der Umset-
zung der Richtlinie (EU) 2016/680 notwendig geworden sind, und um eine inhaltliche Anpassung anlässlich der
Aufhebung des bisher in § 495 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 StPO enthaltenen Verweises bzw. die Aufhebung der
Regelungen des § 491 Absatz 1 Satz 2 bis 6 StPO. Auf die dortige Begründung wird verwiesen.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4671, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.296–306.010 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5a7a910c681d5f41….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP