Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 9 · BT-Drs. 19/4670 · S. 33

Zu Artikel 9 (Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes – BevStatG)

Zu Artikel 9 (Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes – BevStatG)
Mit der Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes werden die Änderungen, die sich aus dem Eheöffnungsge-
setz ergeben, in der Bevölkerungsstatistik nachvollzogen.
Zu Nummer 1 (§ 1 BevStatG)
Die Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen sollen statistisch erfasst werden. Damit wird die zahlen-
mäßige Auswirkung dieser Neuregelung erkennbar.
Mit dem Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet wer-
den. Die Weiterführung der entsprechenden Statistik ist nicht mehr möglich. Die Anordnung dieser Statistik ist
daher zu streichen.
Drucksache 19/4670 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 2 BevStatG)
Zu den Buchstaben a und b
Eheschließungen von Paaren unterschiedlichen und gleichen Geschlechts sollen getrennt nachgewiesen werden,
um die Inanspruchnahme der neuen gesetzlichen Regelungen aufzeigen zu können. Der Nachweis von Eheschlie-
ßungen von Paaren unterschiedlichen Geschlechts soll weitergeführt werden; die Vergleichbarkeit künftiger mit
den bisherigen Ergebnissen wird damit gewährleistet. Die Fortschreibung der Bevölkerung nach Familienstand
und Geschlecht wird an die neuen Erfordernisse angepasst.
Zu Buchstabe c
Da keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können, ist dieser Absatz zu streichen.
Zu Buchstabe d
Es handelt sich um Folgeänderungen zu Buchstabe c.
Zu Buchstabe e
Die Änderung ist erforderlich, um die neuen Möglichkeiten hinsichtlich des Geschlechts-merkmals bei Mehr-
lingsgeburten korrekt abbilden zu können. Im Geburtenregister wird beim Geschlecht nicht mehr nur nach Jungen
und Mädchen unterschieden, sondern es besteht auch die Möglichkeit, auf die Geschlechtsangabe zu verzichten.
Eine nach der Entsc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.207 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4670 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.018–87.225 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert f0c9a1339e982624….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP