Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/4669 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Personenstandsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Personenstandsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Aktualisierung der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 (§ 22 Absatz 3) Durch die Erweiterung wird für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit geschaffen, einen positiven Geschlechtseintrag zu wählen, wenn sie sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Ge- schlecht zuordnen lassen. Bislang wird nach der Geburt eines Kindes das Geschlecht mit der Angabe „weiblich“ oder „männlich“ beurkundet. Ist diese Einordnung nicht möglich, wird keine Angabe eingetragen. Die jetzt ge- troffene Regelung eröffnet eine weitere einheitliche Option. Die gewählte Angabe „divers“ soll als Sammelbegriff jeder betroffenen Person die Möglichkeit der geschlechtlichen Identifikation geben. Ein Anspruch auf personen- standsrechtliche Eintragung beliebiger Identitätsmerkmale, die einen Bezug zum Geschlecht haben, ergibt sich aus der Verfassung nicht. Zu Nummer 3 (§ 45b) Absatz 1 der neuen Regelung eröffnet Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag nach der Geburt zu harmonisieren. Der Geburtseintrag im Geburtenregister erfolgt kurz nach der Geburt. Zu diesem Zeitpunkt kann das Neugeborene eine eigene Geschlechtsidentität nicht kommunizieren. Die bei der Geburt getroffene Ge- schlechtseinordnung muss daher ab einem Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person zur Entwicklung einer eigenen Geschlechtsidentität in der Lage ist, abänderbar sein. Parallel zu anderen Regelungen im geltenden Recht wird davon ausgegangen, dass ein Kind, das das 14. Lebens- jahr vollendet hat, hinreichend entwickelt ist, um hierzu eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Ab Voll
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.446 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4669, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.859–33.305 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 9657b62281e5e36c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP